Meine Gesundheits-Dokumentation - Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle

Worum geht es?

Das passiert mir immer wieder: Ich stehe in einer neuen Arztpraxis und werde nach früheren Untersuchungen und Behandlungen gefragt. Ich weiß es aber nicht oder habe die Informationen nicht zur Hand. Dann muss ich Untersuchungen doppelt machen lassen oder die Informationen in einem Extra-Termin nachreichen. Gibt es dafür nicht eine praktische Lösung? Ja, die gibt es. Die Lösung heißt elektronische Patientenakte.

Hinweis: Gesund digital informiert im Video über die aktuelle Umsetzung der elektronischen Patientenakte. Ab 2025 beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle. Die damit verbundenen Neuerungen sind bereits im Text berücksichtigt. Eine Anpassung der Videos erfolgt in Kürze.

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Alle meine Gesundheitsdaten immer zur Hand

Wenn ich ärztlichen Rat möchte, läuft es oft so ab: Mit einem gesundheitlichen Problem gehe ich erst zu meiner Hausärztin oder meinem Hausarzt. Dort werde ich untersucht und bekomme dann eine Überweisung zu einer Facharztpraxis.

Die Fachärztin macht dann häufig die gleichen Untersuchungen noch einmal, weil sie die Ergebnisse der Hausärztin nicht hat. Vielleicht braucht sie auch noch Informationen zu früheren Erkrankungen, Untersuchungen und Behandlungen. Wenn ich die nicht auswendig weiß und erst einmal zuhause nachsehen muss, muss ich noch einen weiteren Termin vereinbaren.

Es wäre sehr praktisch, wenn meine Ärzte und ich alle Unterlagen zu meiner Krankengeschichte immer sofort zur Hand hätten. Ich könnte sie auf Knopfdruck selbst anschauen. Ich würde mir viele Extra-Wege, Extra-Untersuchungen und Extra-Termine sparen.

Dieses Problem soll die elektronische Patientenakte lösen. Die Elektronische Patientenakte wird auch kurz „ePA“ genannt. Mit ihr kann ich alle meine Gesundheitsdaten an einem Ort sammeln. Ab Januar 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine kostenlose elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse. Deswegen nennt man die ePA auch ePA für alle.

Natürlich ist die elektronische Patientenakte freiwillig – ich muss sie nicht nutzen, wenn ich nicht möchte. Wenn ich nicht möchte, dass eine Akte für mich angelegt wird, kann ich dem widersprechen. Dazu wende ich mich an meine Krankenkasse.

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Achtung, Verwechslungsgefahr! Die elektronische Patientenakte ist nicht dasselbe wie die elektronische Gesundheitskarte, die man beim Arztbesuch in der Praxis vorzeigt.

Die elektronische Patientenakte kann ich mir wie einen Ordner oder eine Akte vorstellen. Diese Akte liegt aber nicht bei mir zu Hause oder in einer Arztpraxis. Sie existiert elektronisch, oder man kann auch sagen: digital. In der elektronischen Patientenakte werden verschiedene Dokumente und Daten rund um meine Gesundheit gesammelt.

Das sind zum Beispiel Untersuchungsergebnisse, die Praxen oder Kliniken nach meiner Behandlung aufbewahren. Oder es sind Dokumente, die ich irgendwann einmal bekommen habe, wie etwa einen Arztbrief. Es können aber auch bestimmte Daten sein, etwa die Messwerte einer Untersuchung.

Was brauche ich, um die ePA nutzen zu können?

Die elektronische Patientenakte kann mein behandelnder Arzt bei meinem Arztbesuch automatisch einsehen und befüllen. Wenn ich auch Einblick in meine elektronische Patientenakte haben möchte, brauche ich ein elektronisches Gerät, um sie nutzen zu können, also ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer. Auf mein Gerät muss ich mir ein kleines Programm herunterladen. Das nennt man auch eine App. In diese digitale Akten-App kann auch ich - neben meinem Arzt, meiner Klinik oder meiner Apotheke - medizinische Dokumente reinlegen. Natürlich nicht als ausgedruckte Blätter, sondern als Dateien.

Welche Dokumente können in der ePA abgelegt werden?

In der elektronischen Patientenakte können beispielsweise Dokumente über meine Behandlung abgelegt werden. Dazu gehören

  • Befunde

  • Diagnosen

  • Therapien

  • Arztbriefe

  • Medikationspläne

  • Impfpass

  • Mutterpass

  • Zahnbonusheft

  • ... und Weiteres.

Dokumente, die ich nur als Blatt Papier habe, kann ich nachträglich digitalisieren und in meiner ePA ablegen. Dafür fotografiere ich das Papier mit meinem Smartphone und schon habe ich ein digitales Dokument. Manche ePA-Apps haben sogar eine Foto-Funktion dafür. Alternativ nutze ich einfach einen herkömmlichen Scanner, um meine Dokumente einzuscannen. Wenn ich mir trotzdem nicht sicher bin, wie das genau funktioniert, hilft mir in Zukunft auch meine Krankenkasse dabei, ältere Dokumente zu digitalisieren. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente.

Zusammenfassung

  • Vorsicht, Verwechslungsgefahr! Die elektronische Patientenakte ist etwas anderes als die elektronische Gesundheitskarte.

  • Die elektronische Patientenakte wird auch „ePA“ abgekürzt.

  • Ab Januar 2025 erhalte ich automatisch eine kostenlose elektronische Patientenakte von meiner Krankenkasse.

  • Die Nutzung der ePA ist für mich freiwillig. Wenn ich keine ePA haben möchte, kann ich bei meiner Krankenkasse widersprechen.

  • In der ePA kann ich alle meine Gesundheitsdaten in einer digitalen Akte sammeln. Von der Impfdokumentation bis hin zum Zahnbonusheft.

  • Es gibt also kein Papier, sondern elektronische Dateien.

  • Diese Dateien liegen nicht mehr nur in der Praxis und der Klinik, sondern auch in meiner App.

Was mir die ePA bringt und wie die elektronische Patientenakte funktioniert, darum geht es auf den nächsten Seiten.

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